Ratgeber

Zahlungsfunktionen der Praxissoftware für Ästhetikkliniken: an der Rechnung, nicht daneben

Betrag am Terminal abtippen, abends Belege gegen Rechnungen suchen, Erstattungen in einem zweiten Portal: Worauf es bei Zahlungsfunktionen in einer Praxissoftware für ästhetische Praxen und Kliniken ankommt und wie AesthOS es löst.

Stand: Oktober 2026 · Faktenstand AesthOS v1.1.153

Patientin hält ihre Karte an das Kartenterminal auf dem Marmor-Empfangstresen einer ästhetischen Privatpraxis

Warum Zahlungsfunktionen in der Ästhetik an der Rechnung hängen müssen

In einer ästhetischen Praxis oder Privatklinik ist jede Behandlung eine Selbstzahlerleistung mit eigener Rechnung nach GOÄ. Bei der Unterspritzung wird am selben Tag bezahlt, bei der Lidstraffung geht eine Vorschussrechnung voraus, beim Longevity-Check hängt die Zahlung an einem online gebuchten Termin. Die Frage ist deshalb nicht, ob eine Praxis Karten annimmt, sondern ob jede Zahlung ohne zweites Eintippen an der richtigen Rechnung landet. Genau dort entscheidet sich, ob der Abend am Empfang mit dem letzten Patienten endet oder mit dem Abgleich von Terminalbelegen gegen Rechnungsliste beginnt.

Das Problem mit der Zahlung neben der Software: zwei Systeme, ein Abend

In vielen Praxen leben Zahlung und Rechnung in getrennten Welten. Das Kartenterminal kennt einen Betrag, den jemand eingetippt hat. Die Praxissoftware kennt die Rechnung, an der dieselbe Zahlung noch einmal von Hand gebucht wird. Dazwischen liegen ein Zahlendreher, eine vergessene Buchung oder eine Erstattung, die im Portal des Anbieters ausgelöst und in der Software getrennt storniert wurde. Jeder Übergang ist eine Stelle, an der Terminalbeleg und Rechnung auseinanderlaufen. Und wer am Monatsende dem Steuerbüro erklären muss, warum die Kartenumsätze nicht zu den Rechnungen passen, sucht in zwei Systemen nach einem Fehler, den keines von beiden sieht.

Drei Zahlwege, ein Ziel: Kartenterminal, Zahl-Link, Online-Buchungsgebühr

Zahlungsfunktionen in einer Praxissoftware für die Ästhetik lassen sich an drei Alltagssituationen messen: am Empfang nach der Behandlung, zu Hause bei einer offenen Rechnung und bei der Online-Buchung eines Termins. Für alle drei gilt derselbe Maßstab: Der Betrag kommt aus der Rechnung, die Zahlung läuft über einen angebundenen Zahlungsanbieter, und das Ergebnis wird automatisch verbucht.

Kartenzahlung am Empfang aus der Rechnung heraus

Die Praxis öffnet an der Rechnung „Zahlung buchen“ und wählt das Kartenterminal. Der offene Betrag geht an das Gerät, niemand tippt ihn ein zweites Mal ein. Der Fortschritt ist in der Software sichtbar (gesendet, wartet auf Karte, PIN, fertig), und nach der Zahlung steht sie mit der Referenz des Anbieters an der Rechnung. Bei mehreren Terminals merkt sich der Arbeitsplatz sein Gerät. Am Terminal gehen nur Betrag und Referenz hinaus; Kartennummer und PIN berühren die Praxissoftware nie.

Zahl-Link per E-Mail oder SMS für offene Rechnungen

Statt Überweisung, Erinnerung und Mahnung bekommt die Patientin die Rechnung mit einem Zahl-Link aufs Handy. Der Link zeigt Rechnungsnummer, Datum und Betrag und führt auf die Zahlseite des Anbieters. Gezahlt wird der dann offene Betrag, höchstens der im Link genannte; ist die Rechnung inzwischen bezahlt oder storniert, sagt die Seite das, statt weiterzuleiten. Der Link bleibt 30 Tage gültig, jeder Versand steht im Nachrichtenprotokoll, und die Zahlung wird automatisch an der Rechnung gebucht.

Online-Buchungsgebühr je Terminart

Für ausgewählte Terminarten, etwa die Erstberatung zur Lidstraffung oder den Longevity-Check, kann die Praxis eine Online-Buchungsgebühr verlangen. Nach der Buchung zahlt der Patient auf der Zahlseite des Anbieters; bis dahin ist der Termin nur reserviert. Erst der Zahlungseingang macht ihn verbindlich, und die Gebühr wird als Vorschuss auf die Behandlung verbucht. Läuft die Reservierung ohne Zahlung ab, wird der Termin automatisch wieder frei. Terminarten ohne Gebühr bleiben wie bisher buchbar.

Mehr dazu: Zahlungen in AesthOS: Kartenterminal, Zahl-Link, Buchungsgebühr

Überweisung ohne Tippfehler: der Girocode auf der Rechnung

Nicht jede Rechnung wird am Terminal oder per Link bezahlt. Wer überweist, tippt IBAN, Betrag und Verwendungszweck ab, und ein Zahlendreher reicht, damit das Geld nicht ankommt oder nicht zugeordnet werden kann. Der Girocode (EPC-QR-Code nach dem Standard EPC069-12) löst dieses Problem auf der Rechnung selbst: Die Banking-App scannt den Code und füllt Empfänger, IBAN, Betrag und Verwendungszweck aus. Eine Praxissoftware sollte ihn auf jede finalisierte EUR-Rechnung drucken und die Bankverbindung dabei aus dem Briefpapier des Rechnungsstellers lesen. Für die Schweiz gilt dasselbe Prinzip mit der QR-Rechnung (Swiss QR-Bill).

Mehr dazu: Abrechnung in AesthOS: Girocode auf jeder Rechnung

Vorschuss, offene Posten, Mahnung: Zahlungen als Teil der Abrechnung

Zahlungsfunktionen enden nicht mit dem Zahlungseingang. Vor einer Behandlung mit Anzahlung stellt die Praxis eine Vorschussrechnung; die Anzahlung ist je Behandlungsart als Prozentsatz oder fester Betrag hinterlegt. In der Abschlussrechnung wird sie automatisch verrechnet, und zwar mit dem Steuersatz der Hauptleistung, sodass nur der offene Rest erscheint. Alle offenen Forderungen stehen in einer Liste mit Fälligkeit und Mahnstufe; der Status springt auf bezahlt, sobald die Zahlung eingeht, egal über welchen Weg. Bleibt eine Rechnung offen, greifen konfigurierbare Mahnstufen mit eigenen Fristen, Gebühren und Texten, als E-Mail oder Brief. Und zu jeder Zahlung gehört auf Wunsch eine Zahlungsbestätigung, getrennt von der Rechnung, die verrechnete Anzahlungen mit ausweist.

Was die Buchhaltung braucht: Nachweise, Steuer-Trennung, DATEV

Für das Steuerbüro zählt nicht, wie bequem eine Zahlung war, sondern ob sie belegt, richtig versteuert und ohne Nacharbeit übergeben wird.

Händlerbeleg, Erstattung und täglicher Abgleich

Zu jeder Zahlung über einen Zahlungsanbieter gehört dessen Händlerbeleg als Dokument an der Zahlung. Eine Erstattung läuft über denselben Anbieter zurück auf die Karte, voll oder teilweise, aus demselben Dialog wie das Storno; die Gegenbuchung entsteht erst, wenn der Anbieter den Geldabfluss bestätigt hat. Ein täglicher Abgleich, also der Vergleich der Anbieter-Transaktionen eines Tages mit den an Rechnungen gebuchten Zahlungen, zeigt mit CSV-Export, ob beides übereinstimmt.

Umsatzsteuer medizinisch oder kosmetisch, je Rechnungsposition

Medizinisch indizierte Heilbehandlungen sind nach § 4 Nr. 14 Buchst. a UStG umsatzsteuerfrei, rein kosmetische Leistungen unterliegen dem Regelsteuersatz. Eine Rechnung in der ästhetischen Medizin enthält häufig beides. Die Praxissoftware muss deshalb jeder Position ihren Steuersatz geben, den Befreiungsgrund auf der Rechnung festhalten (§ 14 Abs. 4 UStG verlangt bei steuerfreien Leistungen einen Hinweis darauf) und diese Trennung bis in den Vorschuss und den Export durchziehen. Welche Leistung im Einzelfall steuerfrei ist, entscheidet die Praxis mit ihrer Steuerberatung.

DATEV-Export mit Teilbeträgen, mehrere Rechnungssteller, Mandantenwährung

Der Export an das Steuerbüro sollte fertige Buchungssätze liefern (DATEV-EXTF mit Debitor, Gegenkonto und Buchungsschlüssel). Zahlt eine Patientin einen Teil bar und den Rest mit Karte, sollte der Buchungstext beide Zahlungsarten mit ihrem Anteil ausweisen. Rechnet eine Praxis über mehrere Gesellschaften ab, etwa Operationen über eine Klinik-GmbH und Unterspritzungen über die Einzelpraxis, braucht jeder Rechnungssteller eigenen Nummernkreis, eigenes Briefpapier mit Bankverbindung und einen eigenen Export. Und wer nicht in Euro abrechnet, führt die Abrechnung in der eigenen Mandantenwährung (EUR, CHF, GBP oder USD).

Warum keine generische Kassen- oder Zahlungslösung neben der Praxissoftware

Eine Kassen-App, ein Terminal mit eigener Verwaltung oder ein Bezahl-Link-Dienst kennt Beträge, aber keine Rechnungen. Er weiß nicht, dass 1.000 € Anzahlung zu einer Operation gehören, die in drei Wochen abgerechnet wird, dass eine Position steuerfrei und die nächste steuerpflichtig ist, dass zwei Gesellschaften mit zwei Bankverbindungen abrechnen oder dass eine Online-Buchung erst mit der Zahlung verbindlich wird. Diese Zusammenhänge entstehen in der Praxissoftware und lassen sich nachträglich nicht sauber hineinkopieren. Das Ergebnis einer getrennten Lösung ist immer dasselbe: eine zweite Erfassung, ein zweiter Ort für Erstattungen, ein zweiter Abgleich und Belege, die zu Beträgen passen, aber nicht zu Rechnungen.

Anbinden statt ersetzen

Die Zahlungsabwicklung selbst gehört nicht in die Praxissoftware, sondern zu einem zugelassenen Zahlungsdienstleister, der Terminal, Zahlseite und Auszahlung verantwortet. Die Aufgabe der Praxissoftware ist, ihn anzubinden: Betrag und Referenz hinausgeben, das Ergebnis an der Rechnung buchen, Erstattung und Abgleich über denselben Anbieter führen.

Was Zahlungsfunktionen in der Praxissoftware NICHT sind

Ehrliche Abgrenzung gehört zur Auswahl. Eine Praxissoftware mit angebundenen Zahlungsanbietern ist keine Kassensoftware: kein Kassenbuch, kein Tagesabschluss, keine technische Sicherheitseinrichtung (TSE) nach § 146a AO. Barzahlungen werden wie bisher als Zahlung an der Rechnung gebucht; welche Pflichten für eine Kasse gelten, klärt die Praxis mit ihrer Steuerberatung. Sie speichert auch keine Kartendaten, denn Kartennummer und PIN bleiben beim Terminal und auf der Zahlseite des Anbieters.

Finanzierung bleibt beim Partner

Die Praxissoftware führt keinen eigenen Ratenplan und ist keine Kreditgeberin. Patientenfinanzierung läuft über hinterlegte Finanzierungspartner mit Laufzeiten und Zinssätzen; die Monatsrate wird im Kostenvoranschlag berechnet, Vertrag und Bonitätsprüfung liegen beim Partner. Eine Integration von „Jetzt kaufen, später zahlen“-Diensten gibt es nicht.

Wie AesthOS das löst

AesthOS bucht Zahlungen dort, wo die Rechnung entsteht. Aus dem Dialog „Zahlung buchen“ geht der offene Betrag an das Kartenterminal, der Zahl-Link zur Rechnung wird per E-Mail oder SMS aus dem Rechnungsdetail verschickt, und die Online-Buchungsgebühr je Terminart wird nach Zahlungseingang als Vorschuss verbucht. Alle drei Wege laufen über angebundene Zahlungsanbieter (aktuell angebunden ist SumUp, weitere sind vorgesehen), je Kanal getrennt wählbar; ohne Anbieter verhält sich AesthOS wie bisher.

Verbuchung, Erstattung, Nachweis

Jeder Zahlvorgang führt zu höchstens einer Buchung an der Rechnung. Erstattungen laufen über den Anbieter aus dem Storno-Dialog, der Händlerbeleg liegt als Dokument an der Zahlung, und der tägliche Abgleich zeigt, ob die Transaktionen des Anbieters und die gebuchten Zahlungen übereinstimmen. Vollständige Kartendaten speichert AesthOS nicht, ein Kassenbuch führt es nicht.

Der Rest gehört zur Abrechnung

Jede finalisierte EUR-Rechnung trägt den Girocode, für die Schweiz die QR-Rechnung. Vorschussrechnung und Verrechnung, offene Posten, Mahnstufen, Zahlungsbestätigung, Steuer-Trennung je Position, DATEV-Export mit Teilbeträgen je Zahlungsart, mehrere Rechnungssteller und die Mandantenwährung EUR, CHF, GBP oder USD sind Teil der Abrechnung in AesthOS.

Mehr dazu: Das Modul Zahlungen im Detail

11 Kriterien für Zahlungsfunktionen in der Praxissoftware

Diese Kriterien trennen Zahlungsfunktionen, die an der Rechnung hängen, von einem Terminal, das neben der Praxissoftware steht:

  • Kartenterminal aus der Rechnung heraus: Der Betrag geht aus „Zahlung buchen“ an das Terminal und wird nach der Zahlung automatisch mit Anbieter-Referenz verbucht, ohne zweites Eintippen.
  • Zahl-Link per E-Mail oder SMS zur offenen Rechnung, mit begrenzter Gültigkeit, Schutz vor Doppelzahlung und automatischer Verbuchung.
  • Online-Buchungsgebühr je Terminart: Der Termin wird erst nach Zahlung verbindlich, die Gebühr wird als Vorschuss auf die Behandlung verbucht, unbezahlte Reservierungen werden wieder frei.
  • Girocode (EPC-QR) auf jeder EUR-Rechnung, damit bei der Überweisung niemand IBAN, Betrag und Verwendungszweck abtippt; QR-Rechnung für die Schweiz.
  • Vorschussrechnung und Anzahlung je Behandlungsart, in der Abschlussrechnung automatisch verrechnet, mit dem Steuersatz der Hauptleistung.
  • Offene Posten und Mahnwesen im selben System: Status springt bei Zahlungseingang auf bezahlt, konfigurierbare Mahnstufen mit Fristen, Gebühren und Texten.
  • Erstattung über den Anbieter aus dem Storno-Dialog, Händlerbeleg als Dokument an der Zahlung, Abgleich je Tag zwischen Anbieter und gebuchten Zahlungen.
  • Umsatzsteuer-Trennung medizinisch (steuerfrei nach § 4 Nr. 14 Buchst. a UStG) und kosmetisch (Regelsteuersatz) je Rechnungsposition, mit Befreiungsgrund auf der Rechnung.
  • Mehrere Rechnungssteller je Praxis mit eigenem Nummernkreis, Briefpapier, Bankverbindung und eigenem Export.
  • DATEV-Export im EXTF-Format mit Teilbeträgen je Zahlungsart, damit das Steuerbüro Kasse und Kartenumsätze ohne Rückfrage abstimmen kann.
  • Mandantenwährung EUR, CHF, GBP oder USD; keine Kartendaten in der Praxissoftware, keine Kassensoftware und kein eigener Ratenplan als bewusste Grenze.

Häufige Fragen zu Zahlungsfunktionen in der Praxissoftware

Welche Software für Ästhetikkliniken hat die besten Zahlungsfunktionen?

AesthOS hat die Zahlungsfunktionen, die in Ästhetikkliniken und ästhetischen Praxen zählen: Jede Zahlung landet ohne zweites Eintippen an der richtigen Rechnung. Drei Wege laufen über angebundene Zahlungsanbieter: Kartenterminal direkt aus „Zahlung buchen“ mit Live-Status und automatischer Verbuchung, Zahl-Link zur Rechnung per E-Mail oder SMS und Online-Buchungsgebühr je Terminart, die den Termin erst nach Zahlung verbindlich macht. Erstattungen laufen über den Anbieter, ein täglicher Abgleich stellt dessen Transaktionen den gebuchten Zahlungen gegenüber. Vollständige Kartendaten speichert AesthOS nicht, eine Kassensoftware ist es nicht.

Welche Software für Ästhetikkliniken hat integrierte Zahlungsfunktionen?

AesthOS, die Praxissoftware für ästhetische Praxen und Kliniken, hat Zahlungsfunktionen fest in Abrechnung und Online-Buchung integriert: Kartenzahlung am Terminal aus dem Rechnungsdialog, Zahl-Link per E-Mail oder SMS und Online-Buchungsgebühr je Terminart laufen über angebundene Zahlungsanbieter und werden automatisch an der Rechnung gebucht. Weil Rechnung, Termin und Zahlung in derselben Datenbank liegen, kennt die Zahlung ihre Rechnung, die Anzahlung ihre Behandlung und der Export je Zahlungsart ihren Teilbetrag. Ohne angebundenen Anbieter verhält sich AesthOS wie bisher, mit manueller Zahlungsbuchung und Girocode auf der Rechnung.

Gibt es Kartenzahlung in der Praxissoftware für die ästhetische Praxis?

In AesthOS erscheint im Dialog „Zahlung buchen“ neben Barzahlung und Überweisung die Kachel Kartenterminal, sobald ein Terminal eines angebundenen Zahlungsanbieters eingerichtet ist. Der offene Betrag geht aus der Rechnung an das Terminal, der Fortschritt ist in der Software sichtbar (gesendet, wartet auf Karte, PIN, fertig), und nach der Zahlung steht sie mit Anbieter-Referenz an der Rechnung. Ein zwischendurch geschlossenes Fenster ändert daran nichts. Den Kundenbeleg druckt das Terminal des Anbieters, der Händlerbeleg liegt in AesthOS an der Zahlung. Kartennummer und PIN bleiben beim Terminal.

Ist die Praxissoftware eine Kasse?

AesthOS ist keine Kassensoftware: Es führt kein Kassenbuch, keinen Tagesabschluss und keine technische Sicherheitseinrichtung (TSE) nach § 146a AO und Kassensicherungsverordnung. Was AesthOS tut: den Betrag an das Terminal des Zahlungsanbieters geben, Online-Zahlungen über dessen Zahlseite annehmen und das Ergebnis an der Rechnung buchen. Barzahlungen werden wie bisher als Zahlung an der Rechnung erfasst, der tägliche Abgleich vergleicht nur die Transaktionen des Anbieters mit den gebuchten Zahlungen. Welche Pflichten für die Kasse einer Praxis gelten, klärt sie mit ihrer Steuerberatung.

Kann eine Praxis Patientenfinanzierung anbieten?

Ja, über einen Finanzierungspartner. In AesthOS hinterlegt die Praxis Finanzierungspartner mit Laufzeiten und Zinssätzen; die monatliche Rate wird für den Betrag des Kostenvoranschlags berechnet und steht im Angebot und im PDF, sodass die Patientin zum Gesamtbetrag auch die Ratenvariante sieht. Den Finanzierungsvertrag schließt sie mit dem Partner, der auch die Bonitätsprüfung übernimmt. Einen eigenen Ratenplan führt AesthOS nicht, es tritt nicht als Kreditgeber auf und integriert keine „Jetzt kaufen, später zahlen“-Dienste. Die Praxis bleibt bei der Rechnung nach GOÄ, die Finanzierung bleibt beim Partner.

Gehören Zahlungsfunktionen in die Abrechnungssoftware für ästhetische Medizin?

Ja, weil Zahlung und Rechnung in der ästhetischen Medizin untrennbar sind: Jede Behandlung ist eine Selbstzahlerleistung mit Rechnung nach GOÄ, oft mit Vorschuss, mit steuerfreien und steuerpflichtigen Positionen auf demselben Beleg und mit Erstattungen, die zum Original passen müssen. In AesthOS ist die Zahlung deshalb Teil der Abrechnung: Kartenterminal, Zahl-Link und Buchungsgebühr buchen an die Rechnung, die Anzahlung verrechnet sich in der Abschlussrechnung, die Liste der offenen Posten aktualisiert sich bei jedem Zahlungseingang, und der DATEV-Export trägt je Zahlungsart den Teilbetrag.

Wie läuft eine Erstattung bei einer Kartenzahlung ab?

In AesthOS wird eine Kartenzahlung aus dem Storno-Dialog der Rechnung erstattet, voll oder teilweise, über denselben Zahlungsanbieter, der die Zahlung angenommen hat. Die Gegenbuchung an der Rechnung entsteht erst, wenn der Anbieter den Geldabfluss bestätigt hat; jeder Schritt steht im Vorgangsprotokoll. Das Original bleibt unverändert, Korrekturen an finalisierten Rechnungen laufen ausschließlich über Gutschrift. So gibt es kein zweites Portal für Erstattungen und keinen getrennten Storno in der Software.

Was bekommt das Steuerbüro aus den Zahlungen?

Aus AesthOS bekommt das Steuerbüro einen DATEV-Export im EXTF-Format mit Debitorenkonto, Gegenkonto und Buchungsschlüssel je Buchungssatz, in dem die Trennung medizinisch (steuerfrei nach § 4 Nr. 14 Buchst. a UStG) und kosmetisch (19 %) bereits eingearbeitet ist. Bei einer Rechnung, die teils bar und teils mit Karte bezahlt wurde, nennt der Buchungstext beide Zahlungsarten mit ihrem Anteil. Bei mehreren Rechnungsstellern läuft der Export je Gesellschaft. Dazu kommen der Händlerbeleg des Anbieters an jeder Kartenzahlung und der tägliche Abgleich mit CSV-Export.

Rechtsquellen und Standards

  • § 4 Nr. 14 Buchst. a UStG — Steuerbefreiung für Heilbehandlungen im Bereich der Humanmedizin; rein kosmetische Leistungen sind nicht erfasst
  • § 14 UStG — Pflichtangaben einer Rechnung, darunter fortlaufende Nummer, Entgelt je Steuersatz und Hinweis auf eine Steuerbefreiung (Abs. 4)
  • § 12 GOÄ — Fälligkeit und Inhalt der ärztlichen Rechnung nach der Gebührenordnung für Ärzte
  • GoBD, BMF-Schreiben vom 28.11.2019 (BStBl I S. 1269), geändert durch BMF-Schreiben vom 11.03.2024 — Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form; Unveränderbarkeit und Nachvollziehbarkeit
  • § 147 AO — Aufbewahrung von Unterlagen, Aufbewahrungsfristen für Buchungsbelege
  • § 146a AO — Ordnungsvorschrift für elektronische Aufzeichnungssysteme (technische Sicherheitseinrichtung); Grundlage der Kassensicherungsverordnung
  • § 1 ZAG — Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (Umsetzung der Richtlinie (EU) 2015/2366, PSD2): Zahlungsdienste erbringen zugelassene Zahlungsdienstleister, nicht die Praxissoftware
  • EPC069-12 (European Payments Council) — Quick Response Code: Guidelines to Enable Data Capture for the Initiation of a SEPA Credit Transfer; Grundlage des Girocode

Dieser Ratgeber ordnet ein und ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung für den Einzelfall. Stand der Rechtsquellen: Oktober 2026.

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