Vergleich

Implantateregister-Software im Vergleich

Die iRegG-Meldepflicht ist für alle gleich — der Aufwand nicht. Amtliches Meldeportal, separate Zusatzsoftware oder nativ ins KIS integriert: die drei Wege im sachlichen Vergleich.

Stand: Juni 2026

Gleiche Pflicht, sehr unterschiedlicher Aufwand

Seit das Implantateregistergesetz (iRegG) greift, müssen Gesundheitseinrichtungen bestimmte Implantationen — für ästhetische und plastische Kliniken vor allem Brustimplantate — an das Deutsche Implantateregister (IRD) melden (§ 16 IRegG). Die Pflicht selbst, die Sechs-Monats-Frist und die Vergütungsminderung bei verspäteter Meldung (§ 35 IRegG i. V. m. § 23a IRegBV) gelten unabhängig davon, mit welcher Software Sie arbeiten.

Der Unterschied liegt im Weg dorthin. Drei Lösungsklassen haben sich am Markt etabliert: das amtliche Meldeportal des Registers (IRMA), separate Zusatzsoftware, die unabhängig von der Praxissoftware meldet, und die native Integration direkt im Klinikinformationssystem (KIS). Sie unterscheiden sich vor allem darin, wie oft Daten erfasst werden, ob Lager, OP und Meldung denselben Datensatz teilen und ob ein zweiter Login nötig ist.

Dieser Vergleich stellt die drei Wege sachlich gegenüber — ohne einzelne Produkte zu bewerten, denn konkrete Anbieter unterscheiden sich erheblich. Maßstab ist der reale Aufwand im Klinikalltag: Doppeleingaben, Fristenkontrolle, Korrekturen und die Suche bei einem Rückruf.

Kernfrage: Wie oft müssen dieselben Implantatdaten erfasst werden, bis die gesetzliche Meldung beim Register angekommen ist?

Drei Wege zur iRegG-Meldung im Vergleich

Die Tabelle vergleicht typische Lösungsklassen — das amtliche Meldeportal, separate Zusatzsoftware und die native KIS-Integration am Beispiel von AesthOS.

Implantatdaten nur einmal erfassen

Nativ im KIS (AesthOS)

Jaaus dem gescannten Lager

Meldeportal

NeinProdukt-Scan, Rest von Hand

Separate Software

Teilsje nach KIS-Schnittstelle

Lager, OP und Akte als ein Datensatz

Nativ im KIS (AesthOS)

JaLager → OP → Akte → Meldung

Meldeportal

Neingetrennt vom Praxissystem

Separate Software

Neinnur über eine Schnittstelle

Ohne separaten Login arbeiten

Nativ im KIS (AesthOS)

Jaim gewohnten KIS-Dashboard

Meldeportal

Neineigenes Portal

Separate Software

Neineigene Software

Implantat-Lager mit Scan im selben System

Nativ im KIS (AesthOS)

JaFoto-Wareneingang & GS1-Scan

Meldeportal

Nein

Separate Software

NeinAnbindung nötig

Pflichtprüfung vor dem Senden

Nativ im KIS (AesthOS)

Jagegen die Regeln des Registers

Meldeportal

NeinRückmeldung erst danach

Separate Software

Teilsje nach Anbieter

Fristen automatisch im Blick

Nativ im KIS (AesthOS)

JaDashboard mit Restlaufzeit

Meldeportal

Neineigene Liste oder Excel

Separate Software

Teilsje nach System

Rückruf-Suche per UDI-DI über alle Akten

Nativ im KIS (AesthOS)

Jain Sekunden

Meldeportal

Nein

Separate Software

Neingetrennt von der Meldung

Pseudonyme Übertragung über die TI (Konnektor + SMC-B)

Nativ im KIS (AesthOS)

Erforderlich

Meldeportal

Erforderlich

Separate Software

Erforderlich

Unabhängig vom vorhandenen Praxissystem

Nativ im KIS (AesthOS)

Neinsetzt AesthOS als KIS voraus

Meldeportal

Ja

Separate Software

Ja

Dauerhaft verfügbar (auch nach 2026)

Nativ im KIS (AesthOS)

Ja

Meldeportal

NeinIRMA endet 31.12.2026

Separate Software

Ja

Vergleich typischer Lösungsklassen, keine einzelnen Produkte; konkrete Anbieter können abweichen. Die Spalte „Nativ im KIS“ beschreibt AesthOS. Stand: Juni 2026.

Was die native Integration ausmacht

Ein Datensatz von der Bestellung bis zur Meldung

In AesthOS sind Implantat-Lager, OP-Dokumentation und iRegG-Meldung dasselbe System. Beim Wareneingang wird das Implantat per Foto-Scan mit UDI-DI, LOT und Seriennummer erfasst, beim OP-Abschluss als verbraucht verbucht und in der Meldung referenziert. Es gibt keinen Export, keine zweite Eingabe und keinen getrennten Datenstand zwischen Lager, Eingriff und Register.

Kein separater Portal-Login

Die Übertragung läuft pseudonym über die Telematikinfrastruktur — abgesichert mit Konnektor und SMC-B-Karte. Diese Anbindung ist bei jeder Meldelösung Pflicht. Der Unterschied: Bei einer integrierten Lösung stellt das System die TI-Verbindung im Hintergrund her, statt dass sich Ihr Team in ein separates Portal einloggt. Gearbeitet wird im gewohnten Dashboard.

Fristen, Korrektur und Rückruf eingebaut

Das Meldungs-Dashboard zeigt jede offene Meldung mit Restlaufzeit zur Sechs-Monats-Frist. Wechselt im OP die Charge, löst das System eine Korrekturmeldung aus; wurde nicht implantiert, storniert ein Klick. Und ruft ein Hersteller eine Charge zurück, findet die UDI-DI-Suche alle betroffenen Patienten über sämtliche Akten hinweg — eine Funktion, die ein reines Meldeportal nicht abbildet.

Auf ästhetische Eingriffe zugeschnitten

AesthOS ist für private ästhetische Praxen und Kliniken gebaut — vom Brustimplantat als relevantem Meldefall über Privatpatienten ohne deutsche Versichertennummer bis zur Pflichtprüfung vor dem Senden. Allgemeine Klinik- oder Praxissysteme bilden die Meldung oft über ein Zusatzmodul ab; hier ist sie Teil des ästhetisch-chirurgischen Kern-Workflows.

Wann ein Portal oder eine Zusatzlösung genügt

Eine integrierte Software ist nicht für jede Einrichtung der richtige Weg. Es gibt gute Gründe, beim amtlichen Portal oder bei einer separaten Lösung zu bleiben.

Sehr wenige meldepflichtige Eingriffe

Wer im Jahr nur einzelne meldepflichtige Implantationen durchführt, kommt mit dem amtlichen Meldeportal bis zu dessen Abschaltung Ende 2026 aus. Der manuelle Aufwand fällt bei geringer Fallzahl weniger ins Gewicht, und es entstehen keine zusätzlichen Softwarekosten.

Etabliertes KIS mit eigener Anbindung

Einrichtungen, die bereits mit einem Klinik- oder Praxissystem arbeiten, das eine Implantateregister-Anbindung mitbringt oder über eine Schnittstelle anbindet, haben einen funktionierenden Weg. Ein Wechsel lohnt sich vor allem dann, wenn die bestehende Lösung Doppeleingaben oder einen separaten Portal-Login erfordert.

Andere Fachrichtung als Schwerpunkt

Das Implantateregister erfasst auch Hüft- und Knie-Endoprothesen sowie Aortenklappen. Für Einrichtungen mit orthopädischem oder kardiologischem Schwerpunkt sind allgemeine Klinik-Lösungen häufig passender als eine auf ästhetische Chirurgie spezialisierte Software wie AesthOS.

Was sich Ende 2026 ändert

Die zentrale Melde-Anwendung des Registers für Brustimplantate (IRMA) wird zum 31.12.2026 abgeschaltet. Ab 2027 erfolgt die Meldung über die Software der jeweiligen Gesundheitseinrichtung — das manuelle Webportal als Standardweg entfällt.

Für Kliniken, die bislang manuell melden, bedeutet das einen terminierten Umstieg auf eine softwaregestützte Meldung. Wer den Wechsel ohnehin plant, kann den Stichtag als Anlass nehmen, die Meldung gleich vollständig in den OP-Workflow zu integrieren — statt ein Portal durch das nächste zu ersetzen.

Kurzformel

Je mehr meldepflichtige Eingriffe und je höher der Anspruch an Fristensicherheit und Rückrufbarkeit, desto stärker zahlt sich eine native Integration aus — spätestens zum IRMA-Stichtag Ende 2026.

Häufige Fragen

Worin unterscheiden sich Meldeportal, Zusatzsoftware und integrierte Implantateregister-Software?

Die gesetzliche Meldepflicht ist für alle drei Wege identisch (§ 16 IRegG, sechs Monate Frist). Unterschiedlich ist der Aufwand: Beim amtlichen Meldeportal (IRMA) scannen Sie das Produkt und tippen die übrigen Daten von Hand ein — getrennt von Ihrem Praxissystem. Eine separate Zusatzsoftware meldet unabhängig von der Praxissoftware und bindet diese je nach Anbieter über Schnittstellen an. Bei nativer KIS-Integration wie in AesthOS sind Implantat-Lager, OP-Dokumentation und Meldung dasselbe System: Die im Lager gescannte Charge trägt die Meldung, ohne dass eine UDI-DI ein zweites Mal abgetippt wird.

Was passiert, wenn das amtliche IRMA-Portal Ende 2026 abgeschaltet wird?

Die zentrale Melde-Anwendung des Registers für Brustimplantate (IRMA) wird zum 31.12.2026 abgeschaltet. Ab 2027 läuft die Meldung über die Software der jeweiligen Gesundheitseinrichtung. Wer heute manuell über das Webportal meldet, sollte den Wechsel auf eine softwaregestützte Meldung rechtzeitig planen. Bei einer integrierten Lösung ist dieser Weg bereits vorgesehen — die Meldung läuft direkt aus dem KIS über die Telematikinfrastruktur.

Muss ich Implantatdaten für die iRegG-Meldung doppelt erfassen?

Beim amtlichen Meldeportal werden Produktdaten gescannt und die übrigen Angaben von Hand eingegeben — losgelöst von der Patientenakte. Bei einer integrierten Lösung entfällt die Doppelerfassung: In AesthOS übernehmen Sie das im Lager gescannte Implantat mit UDI-DI, LOT und Seriennummer per Klick in die Meldung. Bei separater Zusatzsoftware hängt es vom jeweiligen Anbieter und der Tiefe der Schnittstelle ab, wie viel manuell nachgepflegt werden muss.

Brauche ich für jede dieser Lösungen die Telematikinfrastruktur?

Ja. Die Meldung ans Implantateregister läuft in jedem Fall pseudonym über die Telematikinfrastruktur — abgesichert mit Konnektor und SMC-B-Karte der Einrichtung. Das gilt für das amtliche Portal ebenso wie für jede Meldesoftware. Der Unterschied liegt nicht darin, ob die TI nötig ist, sondern ob Sie sich dafür separat in ein Portal einloggen oder ob die Übertragung im Hintergrund Ihres KIS abläuft.

Ab wann lohnt sich eine integrierte Implantateregister-Software?

Je mehr meldepflichtige Implantationen Sie durchführen, desto stärker fällt der Aufwand pro Meldung ins Gewicht. Für ästhetische und plastische Kliniken mit regelmäßigen Brustimplantat-Eingriffen amortisiert sich eine integrierte Lösung durch die wegfallende Doppelerfassung, die automatische Fristenüberwachung und die Rückruf-Suche. Bei nur wenigen meldepflichtigen Eingriffen im Jahr kann auch eine schlanke separate Lösung oder — bis Ende 2026 — das amtliche Portal genügen.

Weiterführende Seiten

Rechtlicher Hinweis: Dieser Vergleich stellt typische Lösungsklassen für die iRegG-Meldung gegenüber und gibt den Stand des Implantateregistergesetzes (iRegG), der Implantateregister-Betriebsverordnung (IRegBV) und der Vorgaben des Implantateregisters Deutschland nach bestem Wissen mit Stand Juni 2026 wieder — er ist keine Rechts-, Steuer- oder Abrechnungsberatung. Funktionsumfang, Fristen, Meldeumfang und die technischen Vorgaben des Registers können sich ändern und unterscheiden sich je nach Anbieter und Konfiguration. Für die rechtssichere Umsetzung und die Auswahl einer geeigneten Lösung in Ihrer Klinik ziehen Sie bitte fachkundigen rechtlichen bzw. medizinrechtlichen Rat hinzu.

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