Ratgeber

SSI-Surveillance: Pflichten nach § 23 IfSG

Postoperative Wundinfektionen systematisch erfassen, bewerten und dokumentieren — so erfüllen Sie die Anforderungen des Infektionsschutzgesetzes.

Stand: Februar 2026

Ärztin kontrolliert Patientin bei der postoperativen Nachsorge in einer Premium-Ästhetik-Klinik

Was ist SSI-Surveillance?

SSI-Surveillance (Surgical Site Infection Surveillance) ist die systematische Erfassung und Bewertung postoperativer Wundinfektionen. § 23 Abs. 4 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) verpflichtet Leiter von Krankenhäusern und Einrichtungen für ambulantes Operieren, nosokomiale Infektionen fortlaufend aufzuzeichnen und zu bewerten. Die KRINKO (Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention) definiert dabei die fachlichen Standards und Empfehlungen, die als Grundlage für die Surveillance dienen.

§ 23 Abs. 4 IfSG: Leiter von Krankenhäusern und von Einrichtungen für ambulantes Operieren sind verpflichtet, die vom Robert Koch-Institut festgelegten nosokomialen Infektionen fortlaufend in nachvollziehbarer Weise aufzuzeichnen, zu bewerten und sachgerechte Schlussfolgerungen hinsichtlich erforderlicher Präventionsmaßnahmen zu ziehen.

Wer ist meldepflichtig?

Meldepflichtig sind alle Einrichtungen, die operative Eingriffe durchführen — insbesondere ambulante OP-Zentren und Kliniken für ästhetische Chirurgie. Für Implantatchirurgen (z. B. Brustaugmentation) gelten erweiterte Pflichten, da hier zusätzlich die IRegG-Meldung nach § 16 IRegG hinzukommt. Auch niedergelassene Ärzte, die ambulante Operationen mit Infektionsrisiko durchführen (z. B. Liposuktion, Facelift), fallen unter die Surveillance-Pflicht. Das Gesundheitsamt kann die Dokumentation jederzeit prüfen.

CDC-Klassifikation: A1, A2, A3

Postoperative Wundinfektionen werden nach den Kriterien der CDC (Centers for Disease Control and Prevention) in drei Kategorien klassifiziert. A1 bezeichnet oberflächliche Infektionen der Inzisionsstelle innerhalb von 30 Tagen nach der Operation. A2 umfasst tiefe Infektionen, die Faszie und Muskelschicht betreffen. A3 sind Organ- oder Hohlrauminfektionen, die den tiefsten Gewebeschichten zugeordnet werden. Jede Kategorie erfordert eine spezifische Dokumentation: Erreger, Antibiotikatherapie, Revisions-OP und Ausgang.

Surveillance-Zeiträume

Der Standard-Surveillance-Zeitraum beträgt 30 Tage nach dem operativen Eingriff. Bei Implantaten — etwa Brustimplantaten nach Augmentation — verlängert sich dieser Zeitraum auf 90 Tage. Innerhalb dieser Zeiträume müssen alle Anzeichen einer postoperativen Infektion dokumentiert und bewertet werden. Die Fristüberwachung ist in der Praxis eine der größten Herausforderungen: Bei 20 OPs pro Woche laufen permanent unterschiedliche Fristen, die manuell kaum zu verwalten sind.

Aufbewahrung und Dokumentation

SSI-Surveillance-Daten müssen mindestens 10 Jahre aufbewahrt werden. Die Dokumentation muss lückenlos und nachvollziehbar sein — das Gesundheitsamt kann jederzeit Einsicht verlangen. Neben der reinen Infektionserfassung müssen auch die gezogenen Schlussfolgerungen und eingeleiteten Präventionsmaßnahmen dokumentiert werden. Bei Implantaten kommt die parallele IRegG-Dokumentation hinzu, sodass pro Patient zwei Compliance-Stränge gepflegt werden müssen.

So löst AesthOS die SSI-Surveillance

AesthOS startet die SSI-Surveillance automatisch bei jedem OP-Abschluss. Das System berechnet die korrekte Frist (30 oder 90 Tage bei Implantaten) und erstellt eine Surveillance-Aufgabe mit Fälligkeitsdatum. Über das Compliance-Dashboard sehen Sie alle offenen Surveillance-Fälle auf einen Blick — mit Ampel-Status für nahende Fristen. Die CDC-Klassifikation (A1/A2/A3) wird strukturiert erfasst, inklusive Erreger und Therapie. Alle Daten sind revisionssicher im Audit-Trail gespeichert.

Manuelle Surveillance vs. AesthOS

Der direkte Vergleich: Excel-Tabellen und Kalendereinträge gegenüber automatisierter Fristüberwachung.

KriteriumManuellAesthOS
Surveillance-StartManuell eintragenAutomatisch bei OP-Abschluss
FristüberwachungExcel oder KalenderAutomatische Fristberechnung
CDC-KlassifikationFreitext-NotizStrukturierte A1/A2/A3-Eingabe
Implantate (90 Tage)Separate TabelleAutomatisch erkannt
Audit-TrailNicht vorhandenLückenlos, 10 Jahre
Gesundheitsamt-BerichtManuell zusammenstellenEin Klick Export

Häufige Fragen zur SSI-Surveillance

Was zählt als Surgical Site Infection (SSI)?

Eine SSI ist eine Infektion, die innerhalb von 30 Tagen nach einer Operation (oder 90 Tagen bei Implantaten) an der Operationsstelle auftritt. Sie wird nach CDC-Kriterien in drei Kategorien eingeteilt: oberflächlich (A1), tief (A2) oder Organ-/Hohlraum-Infektion (A3).

Wie lange müssen SSI-Surveillance-Daten aufbewahrt werden?

SSI-Surveillance-Daten müssen mindestens 10 Jahre aufbewahrt werden. Dies gilt sowohl für die Infektionsdaten selbst als auch für die dokumentierten Schlussfolgerungen und eingeleiteten Präventionsmaßnahmen.

Was muss bei einer Infektion gemeldet werden?

Bei einer SSI müssen Kategorie (A1/A2/A3), Erreger, Antibiotikatherapie, ggf. Revisions-OP und der Ausgang dokumentiert werden. Darüber hinaus sind Schlussfolgerungen und Präventionsmaßnahmen festzuhalten. Bei meldepflichtigen Erregern (z. B. MRSA) besteht zusätzlich eine Meldepflicht an das Gesundheitsamt nach § 6 IfSG.

Gilt die SSI-Surveillance auch für ambulante Eingriffe?

Ja. § 23 IfSG verpflichtet ausdrücklich auch Leiter von Einrichtungen für ambulantes Operieren zur SSI-Surveillance. Das betrifft ästhetische Kliniken, die ambulante Eingriffe wie Liposuktion, Rhinoplastik oder Brustaugmentation durchführen.

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